Rehasport
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die Menschen. Rehabilitationssport umfasst die Übungen, die in der Gruppe regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen durchgeführt werden.
Wer kann daran teilnehmen?
Rehasport auf Verordnung des Arztes
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budget-neutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten.
An wen muss ich mich wenden?
Bewilligung durch die Kostenträger
Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer gesetzl. Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.
Welche Kosten entstehen für Sie?
Die Grundversorgung ist beitragsfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Wir übernehmen für Sie die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Kurszeiten Rehasport im MediFit Gesundheitszentrum:
| Dienstag: | 11.00 Uhr - 12.00 Uhr | Ortho |
| Mittwoch: | 16.00 Uhr - 17.00 Uhr | Ortho |
| Donnerstag: | 17.00 Uhr - 18.00 Uhr | Herz |
| Freitag: | 11.00 Uhr - 12.00 Uhr | Ortho |
| Freitag: | 16.00 Uhr - 17.00 Uhr | Ortho |
| Samstag: | 12.30 Uhr - 13.30 Uhr | Ortho |
Übungsleiterin:
Dr. Corinna Zimmerman, Sportwissenschaftlerin M.A., Übungsleiterin B Rehabilitationssport Orthopädie
Kontakt: training.medifit@pfitzenmeier.de